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DATENSCHUTZ/AGBS

I. Datenschutz & Archivierungen

1. Der Fotograf/Videograf darf die Fotos/Videoaufnahmen zur Sicherung archivieren. Dabei werden jegliche Möglichkeiten zur Sicherung auf unterschiedlichen Speichermedien vom Fotografen/Videografen bestimmt. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Sicherungsart der Fotos.


2. Der Fotograf/Videograf archiviert erstellte Fotos, Rohfotos, und Videoaufnahmen auf eine von ihm bestimmte Dauer und behält sich das Recht vor, diese und insbesondere Aufträge, welche bereits fertiggestellt in Rechnung gestellt worden sind, jederzeit ohne Angabe von Gründen zu löschen. Der Fotograf/Videograf stellt dabei sicher, dass eine Fertigstellung eines laufenden Auftrages duch Löschung etwaiger Fotos/Videoaufnahmen nicht gefährdet wird. Die zur Abgabe an den Kunden vorgesehenen Fotos/Videos werden ggf. länger archiviert als das entsprechende Rohmaterial.


3. Der Kunde darf die Löschung aller Fotos/Videos (insbesondere bereits veröffentlichter Fotos/Videos)  ohne Angabe von Gründen fordern. Dies beinhaltet nicht Fotos/Videos, welche durch sogenannte TfP-Verträge zustande kamen. Die Urheberrechte etwaiger Kopien bleiben nichtsdestotrotz beim Fotografen/Videografen.


4. Die für den Geschäftsverkehr erforderlichen persönlichen Daten des Kunden können gespeichert werden. Dies gilt insbesondere für den Namen, die Postanschrift und die Telefonnummer des Kunden. Der Fotograf/Videograf verpflichtet sich diese Informationen vertraulich zu behandeln.

II. Buchung & Produktion

1. Die Buchung des Fotografen/Videografen ist verbindlich. Durch eine protokollierte mündliche oder Schriftliche Bestätigung (inkl. E-Mail) kommt der Vertrag zustande.


2. Der Kunde ist sich im Klaren, dass die Erbringung der Dienstleistungen dem Künstlerischen Gestaltungsspielraum des Fotografen /Videografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängel im Bezug auf Aufnahmeort, Verwendung der optischen und technischen Mittel der Fotografie und sonstigen Gestaltungsmöglichkeiten der Fotografie/Videografie sind ausgeschlossen. Korrekturen sind im umsetzbaren Maß und unter Berücksichtigung eines angemessenen Zeitraumes möglich, aber in keiner Zahl oder in keinem Ausmaß vertraglich festgehalten oder garantiert. Der Kunde ist sich im Klaren, dass der Anspruch auf Änderung den Kunden nicht von der Zahlungspflicht bzw. Einer Verlängerung der Zahlungsfrist entbindet.


3. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine festgelegte Anzahl von zu erbringenden Fotos. Dies liegt im Ermessen des Fotografen.


4. Der Fotograf bestimmt die finale Auswahl, welche der Kunde erhält. Es besteht kein Anspruch auf alle Fotos oder Auslieferung der Rohfotos.


5. Der Kunde hat kein Anspruch auf die Verwendung speziellen Equipments. Sollten Sonder-Wünsche aufkommen, können diese mitgeteilt werden und anfallende Kosten hat der Kunde zu tragen.


6. Es kann nicht garantiert werden, dass alle bei einer Veranstaltung anwesenden Personen fotografiert werden, bzw. in der finalen Auswahl enthalten sind.


7. Der Fotograf bemüht sich, alle anwesenden und beteiligten Personen zu fotografieren, sowie alle Grundelemente einer Veranstaltung (z.B. Trauung, Preisverleihung/Preisübergabe, Ringübergabe,…) aufzunehmen. Dies kann jedoch nicht garantiert werden, soweit verhinderte Umstände (Kein Zugang, betreten verbotener Zonen, Gefährdung, etc.) herrschen insbesondere, wenn es nicht Bestandteil des Vertrages ist.


8. Im Falle der Krankheit des Fotografen und einer daraus resultierender Unmöglichkeit des Erfüllen des Auftrages ist der Fotograf nicht dazu verpflichtet einen Ersatz zu finden. Er bemüht sich, einen Ersatz für den Termin zu finden, welcher im Rahmen dieser AGB, soweit nicht seperat vereinbart, die Dienstleistung im Rahmen seiner Möglichkeiten erfüllt. Sollte der Fotograf aufgrund höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit, gesundheitlich angewiesene Isolation, o.Ä.) nicht in der Lage sein den Auftrag auszuführen, verzichtet der Auftraggeber auf Schadensersatzforderungen bzw. Abwägung etwaiger Mehrkosten auf den Fotografen.

9. Der Fotograf kann den Auftrag zum Teil durch Dritte (Assistenten, etc.) ausführen lassen.


III. Urheberrecht, Nutzungsrechte & Persönlichkeitsrechte


1. Das Urheberrecht der entstanden Fotos liegt jederzeit und uneingeschränkt durch das Urheberrechtsgesetz beim Fotografen.


2. Der Kunde erwirbt an den Bildern die einfachen Nutzungsrechte. Die Fotos dürfen ausschließlich für den Privaten Zweck verwendet werden. Eine gewerbliche oder kommerzielle Nutzung (z.B. Weiterverkauf der Bilder oder Teilnahme an einem Fotowettbewerb) ist ausgeschlossen. 


3. Sollten Fotos bzw. Videos für den kommerziellen gewerblichen Zweck bestimmt sein, muss dies im Vertrag und im dessen Umfang vermerkt sein, soweit dies nicht eindeutig durch die Identität des Auftraggebers oder den Zweck des Auftrages erkenntlich ist.


4. Sollte es im Vertrag festgehalten werden, darf der Fotograf verlangen als Urheber der Fotos bei Veröffentlichung in Sozialen Netzwerken o.Ä. genannt zu werden. Eine Verletzung des Vertrages auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.


5. Eine Manipulation, Änderung oder Umgestaltung der Bilder in jeglicher Form durch den Kunden ist nicht gestattet.


6. Erst mit der vollständigen Bezahlung des Auftrages gehen die Nutzungsrechte auf den Kunden über.

7. Der Auftraggeber akzeptiert, dass einzelne Fotos zu Präsentationszwecken / als Arbeitsprobe bei privaten Kundengesprächen gezeigt werden dürfen. Die Identität des Kunden, das Datum und Ort der Aufnahmen werden dabei nicht preisgegeben.

IV. Haftung

1. Der Fotograf haftet nur für Schäden, die er selbst (oder seine Assistenten) vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt. Der Ersatz eines etwaigen mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen.


2. Für Schäden, Mängel oder nur teilweise ausgeführte Arbeiten, die auf ungenaue oder unrichtige Angaben des Auftraggebers zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet.


3. Der Fotograf übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt oder die Gestaltung des Inhaltes auf Webseiten externer Dienstleister.


4. Für Unzugänglichkeiten der bereits bezahlten Fotos aufgrund technischer Probleme seitens externer Dienstleister übernimmt der Fotograf keine Haftung. 


5. Digitale Dateien werden ohne Gewähr aufbewahrt und ein Ersatzanspruch bereits bezahlter Fotos ist bei Verlust der Fotos durch höhere Gewalt wie z.B. Feuer- bzw. Wasserschaden, Diebstahl, Überspannungsschäden durch natürliche oder bauliche Umstände nicht gegeben.


6. Fahrten der Kunden zum und vom Fotografen erfolgen auf eigenes Risiko.


V. Nebenpflichten

1. Der Kunde sorgt dafür, dem Fotografen bestmöglichen Zugang zu allen notwendigen Bereichen zu ermöglichen. Dies beinhaltet auch das Unterrichten von möglichen Sicherheitspersonal.


2. Der Kunde hat kein Anspruch auf die Erstellung von Fotos, wenn die Wetterbedingungen (o.Ä.) Leib und Technik des Fotografen gefährden könnten.


3. Der Kunde ist sich im Klaren, dass Personen sowie Umgebung durch Bildretusche manipuliert werden können. Der Umfang entspricht dabei der allgemeinen erwünschten Optimierung von Fotos durch Entfernen und/oder Verformen von störenden Elementen auf Haut, Kleidung, Gegenständen sowie der im Bild zu erkennenden Umgebung. Der Fotograf hält davon ab, oben genannte Manipulationen zu Ungunsten des Kunden oder anderer durchzuführen.


4. Kleiderordnungen sollten dem Fotografen frühestmöglich mitgeteilt werden. Es besteht kein Anspruch auf das Tragen konkreter Kleidung. Der Fotograf bemüht sich, sich der Veranstaltung entsprechend zu kleiden, ohne die Funktionalität zu beeinträchtigen. 


5. Während Essenszeiten besteht kein Anspruch auf das Fotografieren von anwesenden Personen. Dieser Zeitraum wird dem Fotografen u.U. zur Verfügung gestellt um selber eine Pause einzulegen, oder unter Berücksichtigung der Pausenzeiten Fotos von Sachlichen zu erstellen. Diese Zeiten verlängern nicht zwingend die Auftragsdauer


6. Der Auftraggeber versichert, dass er die Nutzungsrechte jeglicher Örtlichkeiten (insbesondere bei Privatgeländen die Erlaubnis des Besitzers) besitzt, sodass bei Erstellung der Fotos keine Persönlichkeitsrechte unwissend durch den Fotografen verletzt werden können.


7. Der Auftraggeber informiert alle anwesenden Gäste, dass Bildnisse der Gäste in allen Einstellungsgrößen erstellt werden können und aufgrund festgehaltener Vertragsbedingungen die Veröffentlichung von Bildern mit Gästen als Beiwerk oder als wesentlichen Bildinhalt möglich ist. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflichten beruht, trägt der Auftraggeber.


8. Der Auftraggeber hat Sorge dafür zu tragen, alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um das Umsetzen der Dienst- und Werkleistung zu ermöglichen. Dies beinhaltet insbesondere das Unterrichten und Einholen von Fotografier-Genehmigungen beim Besitzer der Location, dem Standesamt, der Kirche oder involvierten 
Personen, welche die Location zur Verfügung stellen. Fehlende Genehmigungen entbinden den Auftraggeber nicht von der Zahlungspflicht und befreien den Fotografen von der Erbringung aller 
Dienstleistungen an dieser Location, die sonst durch eine Genehmigung hätten festgehalten werden müssen. 


9. Der Auftraggeber sichert dem Fotografen zu, dass alle beteiligten Personen, welche nicht durch einen separaten Vertrag involviert wurden, soweit wie nötig über die vereinbarten Vertragsbedingungen, geltende AGBs, Datenschutzerklärungen und möglichen Veröffentlichungen, insbesondere diesen, die durch das Kunsturhebergesetz ermöglicht werden, informiert wurden.

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